Der Erwerb einer Immobilie in Griechenland unterscheidet sich in vielen Punkten vom Kauf in Deutschland – von rechtlichen Abläufen über notarielle Strukturen bis hin zu Genehmigungen und Grundbucheinträgen. Gerade in Messenien, der Region, auf die wir uns spezialisiert haben, ist eine fundierte Kenntnis der lokalen Gegebenheiten entscheidend. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Kaufprozess, erklären transparent die Unterschiede und sorgen dafür, dass Sie sicher, strukturiert und gut informiert zu Ihrer Immobilie in Griechenland gelangen.
Nähere Informationen über den Prozess, Kaufnebenkosten und unseren Begleitprozess finden Sie hier:
Zunächst einmal zu den allgemeinen zu erwartenden Kaufnebenkosten:
- Grunderwerbssteuer (Property Transfer Tax)
Wird vor dem Kauf fällig und ist bei bestehenden (gebrauchten) Immobilien der Standard:
- ≈ 3 % des vereinbarten Kaufpreises oder des amtlich festgelegten „objective value“ – je nachdem, welcher Wert höher ist.
- Für neue Immobilien gilt normalerweise 24 % Mehrwertsteuer (VAT) statt der 3 %, aber Griechenland hat diese zeitweise ausgesetzt (z. B. zuletzt bis Ende 2025) – das kann sich ändern und wird von uns vor dem Kauf individuell geprüft.
👉 Beispiel: Bei einem Haus für € 300.000 wären das ca. € 9.000.
- Notargebühren (Notary Fees)
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag – ohne ihn geht es nicht.
- ca. 1 % – 2 % des Kaufpreises
- Die genaue Gebühr richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Umfang der Urkunde
👉 Für eine Immobilie von € 300.000 wären das ungefähr € 3.000 – € 6.000.
- Anwaltskosten
In Griechenland ist ein Anwalt nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber von uns stark empfohlen, gerade bei Auslandskäufen:
ca. 0,5 % – 1,5 % des Kaufpreises (oft zzgl. Mehrwertsteuer)
👉 Für € 300.000 etwa € 1.500 – € 4.500.
- Maklercourtage
Für den Käufer sind in Griechenland 4 % des beurkundeten Gesamtkaufpreises, zzgl. MwSt., bei erfolgreichem Abschluss üblich. Allerdings sind die Leistungen des Maklers auch wesentlich umfangreicher als in Deutschland. Der Makler – in diesem Fall wir – führt Sie durch den gesamten Kaufprozess. Aufgrund dieses zeitintensiven Kaufprozesses ist die Käuferprovision gestaffelt.
Bis zu einem Kaufpreis von € 125.000,— beträgt unsere Courtage pauschal € 5.000,— zzgl. 19 % MwSt. Bei höheren Kaufpreisen gelten – wie oben beschrieben – 4 % aus dem vereinbarten Kaufpreis, zzgl. 19 % MwSt., bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.
Von der Beantragung einer griechischen Steuernummer (zwingend vorgeschrieben) bis hin zur Strom- und Wasseranmeldung sowie der Immobilien- und Schlüsselübergabe erhalten Sie von uns ein Rundum-Paket.
Zusätzliche Leistungen (unser Alleinstellungsmerkmal):
Wir und unsere griechische Partnerin sind vor Ort. Wir sprechen Griechisch, Deutsch und Englisch. Die Kommunikation ist dadurch leicht, unkompliziert und es werden durch persönliche Erfahrung Fehler vermieden.
Besichtigungen & Kaufablauf:
Anreise: Wir veranlassen auf Wunsch Ihre Abholung am Airport in Kalamata durch ein von uns bevorzugtes Taxiunternehmen. Diese sind pünktlich, freundlich und günstig. Die Fahrt vom Airport ins Hotel in Pylos dauert ca. 45 Minuten. Ebenso empfehlen wir Ihnen 1–2 Hotels in Pylos, über die Sie Ihren Aufenthalt buchen können und von denen Sie der Taxifahrer dorthin bringt.
Besichtigungen: Am nächsten Tag werden Sie nach Terminvereinbarung von mir, Herrn Sallaba senior, oder von unserer Vertriebspartnerin im Hotel abgeholt. Wir erklären Ihnen die Besonderheiten der Gegend und zeigen Ihnen die vorab ausgesuchten Immobilien und/oder Bauplätze.
Kaufentscheidung: Sollten Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, führen wir Sie Schritt für Schritt durch die gesamte Kaufabwicklung.
Kaufabwicklung:
>> Wir besuchen mit Ihnen ein Steuerbüro und helfen, die vorgeschriebene Steuernummer zu beantragen. Dies geht in der Regel sehr unkompliziert durch eine Verifizierung per Video-Call mit der Behörde. In diesem Fall wird die Steuernummer umgehend erteilt. Eine zweite Möglichkeit ist die schriftliche Beantragung. Allerdings werden hier bis zur Erteilung ca. 5–14 Tage in Anspruch genommen. Sollten Sie nicht so lange in Griechenland sein, können auch wir die Steuernummer für Sie in Empfang nehmen.
>> Wir besuchen gemeinsam die Rechtsanwaltskanzlei und das Notariat, um die notwendigen Vertretungsvollmachten erstellen zu lassen. Diese Vollmachten bevollmächtigen die Rechtsanwältin, sämtliche behördlichen Vorgänge bis hin zur Strom- und Wasseranmeldung für Sie durchzuführen. Wir bzw. unsere Partnerin dienen auch als anerkannter Dolmetscher, der in Griechenland bei solchen Angelegenheiten vorgeschrieben ist.
Beurkundung: kurz hervorzuheben:
Zum Vergleich zwischen Deutschland (wie Sie es vielleicht kennen) und Griechenland: In Deutschland ist es üblich, dass ein Kaufvertrag erstellt wird. Die Banken teilen den Kaufpreis so auf, dass die im Grundbuch stehenden Belastungen gelöscht werden und der „Restkaufpreis“ an den Verkäufer ausbezahlt wird (vereinfacht dargestellt).
In Griechenland ist die Abwicklung etwas anders. Hier hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen, dass das Grundbuch lastenfrei an den Käufer übergeben wird. In den meisten Fällen ergibt sich dadurch eine Deckungslücke, da die Verkäufer nicht über das notwendige Kapital verfügen, um die Verbindlichkeiten zu begleichen und löschen zu können. Daher ist es üblich, einen notariellen Kauf-Vorvertrag mit einer Anzahlung von 10–20 % des Kaufpreises zu schließen. Mit dieser Anzahlung kann der Verkäufer seine Verbindlichkeiten tilgen und das Grundbuch lastenfrei machen. Natürlich werden bei dieser Abwicklung die Rechte des Käufers durch eine notarielle Beurkundung gesichert und gewahrt. Sollte nach Kaufpreisanzahlung der Verkäufer – aus welchem Grunde auch immer – vom Verkauf zurücktreten, ist dieser dazu verpflichtet, die doppelte Kaufpreisanzahlung an den Käufer zurückzubezahlen. Ist dies für den Verkäufer nicht möglich, geht die Immobilie an den Käufer über. Sollte im Gegenzug der Käufer zurücktreten, gilt die Kaufpreisanzahlung als Entschädigung für den Verkäufer und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ist der Hauptkaufvertrag geschlossen und die Übergabe vereinbart, stehen wir auch hier wieder zur Objektübergabe als Dolmetscher oder Handlungsbevollmächtigter für Sie zur Verfügung.
Und das ist noch nicht alles: Sollten Sie die Immobilie umbauen, renovieren etc. wollen, können wir Ihnen mit entsprechenden Kontakten zu ortsansässigen Handwerkern zur Verfügung stehen.